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Stipendium für Waisen und Halbwaisen

Bildungsstipendium

Die Förderung des Bildungsstipendiums richtet sich an Halb- und Vollwaisen im Alter von 17 bis 27 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft innerhalb des ganzen Bundesgebiets. Das in seiner Ausrichtung einzigartige Förderprojekt soll betroffenen jungen Erwachsenen eine finanzielle als auch ideelle Unterstützung zur Realisierung der eigenen beruflichen Perspektive geben.

Art der Förderung

Wer wird gefördert?

Die Förderung des Bildungsstipendiums richtet sich an

  • Halb- und Vollwaisen,
  • im Alter von 17-27 Jahren,
  • mit deutscher Staatsbürgerschaft,
  • die finanzielle und ideelle Unterstützung für ein ausbildungsorientiertes Vorhaben benötigen.
Was wird gefördert?

Eine finanzielle Förderung ist für Vorhaben möglich, die einmalig stattfinden, wie beispielsweise

  • Sach- und Reisekosten (Kosten für Lernmaterial, Nachhilfe, Sprachkurs, Fahrt zum Vorstellungsgespräch, etc.),
  • psychosoziale Erholungsangebote, die für die psychische und physische Gesundheit oder den Umgang mit der Trauer förderlich sind und so zur Fortsetzung der eigenen Ausbildung beitragen können.

Es werden außerdem ausbildungsorientierte Vorhaben unterstützt, die über einen feststehenden Zeitraum stattfinden und daher einer wiederkehrenden finanziellen Förderung bedürfen, wie beispielsweise

  • Sicherung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildungsdauer (Praktikum, Studium oder Ausbildung im In-/Ausland etc.),
  • Übernahme von Studiengebühren oder Schulgeld.

Diese kontinuierliche Art der Förderung setzt die verbindliche Teilnahme an einer über den Förderzeitraum andauernden Begleitung durch das Stipendienprogramm voraus.

Wie verläuft die Zeit der Förderung?

Stipendienprogramm 
Wir möchten unsere Stipendiat*innen bei ihren Vorhaben auf ideeller Ebene unterstützen und sie ermutigen, die eigenen Ziele erreichen zu können. Unser Stipendienprogramm soll die Möglichkeit bieten, eine kontinuierliche und professionelle Begleitung für die Dauer des jeweiligen Vorhabens zu erfahren.

Das Stipendienprogramm umfasst

  • die individuelle Begleitung durch einen Stipendien-Paten oder -Patin sowie
  • regelmäßige Stipendiat*innen-Treffen.

Durch die Patenschaft erhält jeder und jede Stipendiat*in eine persönliche Ansprechperson, die während des Förderzeitraums beratend zur Seite steht. Unsere ehrenamtlichen Stipendien-Patinnen und -Paten können durch ihre langjährige Berufspraxis fundiertes Wissen zu Berufs- und Entwicklungsmöglichkeiten mit unseren Stipendiat*innen teilen und sind für das Thema Trauer und Verlust besonders sensibilisiert.

Regelmäßige Stipendiat*innen-Treffen sollen Raum bieten, um in Austausch mit anderen betroffenen Stipendiat*innen zu kommen, sich zu vernetzen und den persönlichen Kontakt zu Stipendien-Pat*innen und der Nicolaidis YoungWings Stiftung zu fördern. Die Treffen finden zweimal im Jahr statt. Die Termine dazu werden frühzeitig bekanntgegeben.

Um eine kontinuierliche finanzielle Förderung für die Dauer des eigenen Vorhabens zu erhalten, ist die Teilnahme am Stipendienprogramm verpflichtende Voraussetzung.
Junge Erwachsene, die sich für eine einmalige finanzielle Förderung bewerben, können freiwillig am Stipendienprogramm teilnehmen.

Neben der finanziellen und ideellen Förderung bietet das Bildungsstipendium die Möglichkeit, falls gewünscht, auch anderweitig Hilfestellung bei der Trauerbearbeitung zu erhalten. Dies wird insbesondere durch die Vernetzung zu weiteren Angeboten der Nicolaidis YoungWings Stiftung sichergestellt, als auch durch ein großes Netzwerk an externen Anlaufstellen, um bei Bedarf eine Anbindung an ein Unterstützungsangebot vor Ort zu gewährleisten.

Welche Verpflichtungen haben Stipendiat*innen?

Uns ist wichtig, dass eine Förderung durch das Bildungsstipendium zielführend zum Erfolg des jeweiligen Vorhabens beiträgt. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass unsere Stipendiat*innen in geregelten Abständen in schriftlicher Form berichten, wie ihr Vorhaben und die Zeit der Unterstützung verläuft. Nach Abschluss des Förderzeitraums fordern wir außerdem einen schriftlichen Beitrag ein, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin auf den Erfolg des geförderten Vorhabens und die für ihn oder sie dadurch entstandene Perspektive eingeht.

Stipendiat*innen, die am Stipendienprogramm teilnehmen, sind überdies dazu verpflichtet, regelmäßig bei den Stipendiat*innen-Treffen anwesend zu sein. Für Aufwendungen zur Anreise erhalten sie eine Kostenpauschale.

Stipendiat*innen erklären sich, in Rücksprache mit der Nicolaidis YoungWings Stiftung, dazu bereit, sich mit einem Kurzportrait als Stipendiat*in des Bildungsstipendiums auf der Homepage der Nicolaidis YoungWings Stiftung vorzustellen.

Bewerbungsverfahren

Aktuell können keine Förderungen vergeben werden.
Sobald wieder Bewerbungen eingereicht werden können, wird dies hier bekannt gegeben.

Das Bewerbungsverfahren für eine Bildungsförderung durch das Bildungsstipendium verläuft in den folgenden Schritten:

1. Onlinebewerbung

Der erste Schritt, um sich für diese Bildungsförderung zu bewerben, ist das Ausfüllen eines Bewerbungsformulars. Zusätzlich benötigen wir die notwendigen Nachweise sowie ein persönliches Motivationsschreiben.

2. Telefonisches Vorgespräch

Nach Eingang und Prüfung der Onlinebewerbung wird ein Termin für ein telefonisches Vorgespräch vereinbart. Wir wollen uns dabei Zeit nehmen, offene Fragen zu klären und möchten mehr zum persönlichen Vorhaben erfahren.

In Anschluss an das Gespräch kann es sein, dass wir noch weitere relevante Belege zur finanziellen Situation (z. B. Kopien der Kontoauszüge) und dem Vorhaben (z. B. Immatrikulationsbescheinigung) einfordern.

3. Persönliches Auswahlgespräch via Videomeeting

Sollten wir durch die Bewerbung den Eindruck bekommen haben, dass das Vorhaben im Rahmen unseres Angebots förderfähig ist, erhält der Bewerber oder die Bewerberin eine Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.

Die Auswahlgespräche finden als Videomeeting per ZOOM statt. Die Einladung dazu folgt per E-mail.

4. Tagung des unabhängigen Auswahlgremiums

Für die Entscheidung, wer eine Förderung erhält, ist das Auswahlgremium zuständig. Das Gremium setzt sich aus eigens dafür berufenen Mitgliedern zusammen. Eingegangene Bewerbungen werden sorgfältig und unparteiisch durch das Auswahlgremium begutachtet.

Bewerber*innen werden anschließend schriftlich informiert, ob sie durch das Bildungsstipendium gefördert werden.

Das Auswahlgremium tagt einmal im Jahr im Mai.

5. Start der Förderung / Stipendiat*innen-Treffen

Stipendiat*innen, die eine kontinuierliche Förderung erhalten oder freiwillig am Stipendienprogramm teilnehmen, erhalten mit der Förderzusage zugleich eine Einladung zum Stipendiat*innen-Treffen.

Der Termin des nächsten Stipendiat*innen-Treffens ist unten angeführt.

09
Nov.
München
Das Stipendiaten-Treffen ist Teil der ideellen Förderung des Bildungsstipendiums.

  • Leitung

    Susanne Harlander

  • Telefon

    +49 89 2488378 - 26

  • Fax
    +49 89 2488378 - 88
  • E-Mail

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

„Die Not und Hilfsbedürftigkeit ist oft nicht gleich sichtbar, aber sie ist spürbar und wir möchten hier in Deutschland Unterstützung leisten, die sinnvoll, zukunftsorientiert und beständig ist.“

Günter Sebastian

Uns ist es wichtig, an dieser Stelle die beiden Menschen vorzustellen, die mit ihrem Nachlass das Bildungsstipendium der Nicolaidis YoungWings Stiftung erst möglich gemacht haben.

Die Geschichte, die hinter diesem Erbe steht, berührt uns bis heute sehr und wir danken diesen beiden außergewöhnlichen Menschen– Günter und Annemarie Sebastian –für ihr Tun und Wirken für unsere Halb- und Vollwaisen aus tiefstem Herzen!

Im Oktober 2015 erreichte mich der Anruf von Günter Sebastian. Herr Sebastian war in tiefer Trauer, da seine geliebte Frau, Annemarie Sebastian, mit Anfang 50 im August 2015 unerwartet verstorben war. Das Paar hatte keine Kinder, hatte aber oft darüber gesprochen, dass es ihnen beiden wichtig wäre, der nachfolgenden Generation etwas zu hinterlassen. Sie waren sich einig, dass sie etwas für Jugendliche und junge Erwachsene tun möchten, die Halb- oder Vollwaisen sind und in Deutschland leben.

So entwickelten Herr Sebastian und ich eine Idee, von der Herr Sebastian wusste, dass sie auch im Sinne seiner verstorbenen Frau ist. Gemeinsam mit dem pädagogischen Team der Stiftung wurde das Konzept ausgearbeitet und mit den Rechtsanwälten und Notaren formuliert, so dass sichergestellt war, dass der letzte Wille richtig und vertrauensvoll ausgeführt werden kann.

Herr Sebastian ist leider viel zu früh im März 2016 verstorben. Mit dem Bildungsstipendium tragen wir dazu bei, dass ihr nicht vergessen werdet, sondern durch die Hilfe, die ihr mit eurer Großzügigkeit und Weitsicht möglich gemacht habt, weiterlebt. Durch euer Erbe können wir junge Menschen, die durch den Verlust eines Elternteils oder beider Elternteile in schwere finanzielle und psychische Not geraten sind, langfristig in ihrer Ausbildung fördern und eine Basis schaffen, um ihre berufliche Zukunft auf einen guten Weg zu bringen.

Nachdem zwei erfolgreiche Jahre für das Sebastian Bildungsstipendium vergangen waren, war der Nachlass des Ehepaars Sebastian aufgebraucht. Seit dem Jahr 2019 geben wir auch anderen Menschen die Möglichkeit, dieses einzigartige Stipendienprogramm zu unterstützen. Dementsprechend wurde der ursprüngliche Name von Sebastian Bildungsstipendium in Bildungsstipendium umbenannt. Wir werden dem Ehepaar Sebastian für immer dankbar für die Initiierung des Stipendiums sein. Ihr Tun und Wirken wird weiterhin gewürdigt werden und nie in Vergessenheit geraten.